(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Universität Freiburg

Die Juristischen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen haben einstimmig die Einführung eines integrierten Bachelor-Abschlusses (LL.B.) in Baden-Württemberg gefordert – nach Vorbild von NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Der Abschluss soll zusätzlich zur Ersten juristischen Prüfung verliehen werden und Studierenden ein „Sicherheitsnetz“ bieten, falls sie den staatlichen Teil nicht bestehen.

Der LL.B. könnte auch rückwirkend gelten und so frühere Studierende einschließen. Damit würden Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Universitäten entfallen. Die Fakultäten lehnen das Konstanzer Modell ab, da es zu Mehrbelastung, zusätzlichen Prüfungen und Kapazitätsengpässen führen würde.

Die Universitätsleitungen unterstützen die Forderung, um Chancengleichheit im bundesweiten Vergleich herzustellen.

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