(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind die Pegelstände an Bächen, Flüssen und Seen weiter gesunken. Wie das Landratsamt mitteilt, greift damit die Rechtsverordnung vom 18. August 2022, die ab einem bestimmten Wert von Niedrigwasser die Wasserentnahme einschränkt.
Betroffen sind alle Entnahmen mit Pumpen, Handgefäßen oder durch Schwemmen, sobald festgelegte Pegelwerte erreicht oder unterschritten werden. Ausgenommen sind der Rhein, der Titisee, der Schluchsee, der Windgfällweiher und größere Baggerseen.
Die Tränkung von Vieh bleibt unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sofern das Gewässer nicht geschädigt wird. Da in den nächsten Tagen keine wesentlichen Niederschläge zu erwarten sind, wird mit weiteren Unterschreitungen gerechnet. Die aktuelle Verordnung ist online einsehbar, aktuelle Pegelstände bietet die Hochwasservorhersagezentrale.