(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Freiburg

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Die Stadt Freiburg überprüft, ob die seit August 2020 geltende Soziale Erhaltungssatzung „Stühlinger“ weiterhin notwendig ist. Ziel der Satzung ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu schützen und Verdrängung durch Luxussanierungen oder steigende Mieten zu verhindern.

Mit der Untersuchung wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung aus Hamburg beauftragt. Da sich Quartiere im Laufe der Zeit verändern, werden soziale Erhaltungssatzungen in der Regel alle fünf Jahre überprüft.

Ab Mitte November startet dazu eine Haushaltsbefragung. Etwa 4000 zufällig ausgewählte Haushalte im Stühlinger erhalten in den kommenden Tagen Post. Die Befragung erfasst unter anderem Haushaltsstrukturen, Einkommensverhältnisse und die Wohnkostenbelastung.

Die Stadt bittet alle angeschriebenen Bewohnerinnen und Bewohner um aktive Teilnahme, um ein aussagekräftiges Bild zu erhalten. Die Teilnahme ist freiwillig, die Daten werden anonymisiert und nur nach Datenschutzvorgaben ausgewertet.

Die Soziale Erhaltungssatzung verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer, Modernisierungen, Rückbau oder Umwandlung in Eigentumswohnungen von der Stadt genehmigen zu lassen. Instandhaltungen und zeitgemäße Sanierungen bleiben weiterhin erlaubt.

Die Stadt betont, dass die Satzung nicht einzelne Mietverhältnisse, sondern die soziale Struktur des Quartiers schützt.

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