Quelle: Stadt Freiburg

Die Stadt Freiburg plant ab 2025 einen neuen Hebesatz von 235 v.H. für die Grundsteuer B und landwirtschaftliche Flächen in der Grundsteuer A. Ziel ist es, die Einnahmen von rund 53 Millionen Euro aus 2024 beizubehalten. Der Hebesatz liegt im Bereich des Landesregisters, bringt jedoch modellbedingt Verschiebungen bei den Belastungen: Einfamilienhäuser könnten stärker betroffen sein, während Mehrfamilienhäuser und Gewerbeflächen teils entlastet werden. Anpassungen sind in den Folgejahren möglich.

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