Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Umweltverbandes in Freiburg gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Gewässerausbau im Gebiet des neuen Stadtteils Dietenbach abgewiesen. Das teilt die Stadt Freiburg selbst am Abend mit. Damit ist der Gewässerausbau rechtmäßig.
Bereits zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entsprechend entschieden.
Der Ausbau des Dietenbachs war notwendig, um einerseits den neuen Stadtteil zu ermöglichen und andererseits den gesetzlich vorgeschriebenen Hochwasserschutz sicherzustellen – sowohl für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner als auch für angrenzende Gemeinden.
Nach Auffassung des Gerichts liegt der von der Stadt geltend gemachte Wohnraumbedarf vor und rechtfertigt die Maßnahme. Zudem sei der Hochwasserschutz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Durch den Gewässerausbau seien die Flächen außerdem ökologisch aufgewertet und renaturiert worden.
Baubürgermeister Martin Haag begrüßte das Urteil. Es bestätige den dringenden Wohnraumbedarf der Stadt sowie die sorgfältige Berücksichtigung ökologischer Anforderungen – von Hochwasserschutz bis Artenschutz.
Auch die Leiterin des Rechtsamtes, Sabine Recker, sieht die Entscheidung als Bestätigung einer zukunftsgerichteten und rechtskonformen Lösung, die Wohnungsbau und Hochwasserschutz miteinander verbinde.





