(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Freiburg

Promotion

Eltern von künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässlern in Freiburg müssen den Bedarf für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen bis zum 15. März anmelden. Wie die Stadt Freiburg mitteilt, ist die Registrierung online erforderlich, damit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung ab dem kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann.

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 gilt der Rechtsanspruch zunächst für die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler. In den Folgejahren wird er schrittweise auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet. Der Anspruch umfasst acht Stunden Bildung und Betreuung an Werktagen sowie Angebote in zehn von vierzehn Ferienwochen. Unterrichtszeiten werden dabei angerechnet, fehlende Zeiten können etwa durch Schulkindbetreuung ergänzt werden.

Eltern müssen ihren Betreuungsbedarf online erklären. Je nach Schule läuft die Betreuung in städtischer oder freier Trägerschaft. Ist ein freier Träger zuständig, ersetzt die Online-Meldung nicht die zusätzliche Anmeldung bei der jeweiligen Einrichtung. Die Elternbeiträge legt die Stadt zentral fest.

Nach Angaben der Stadt sind die Angaben notwendig, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und die Angebote für die Erstklässlerinnen und Erstklässler passgenau zu planen.

Promotion
BreisgauLIVE einschalten
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner