(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Freiburg

In Freiburg ist privates Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Die Stadt erinnert daran, dass Raketen und Knaller in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen verboten sind – darunter der gesamte Münsterplatz. Wer Feuerwerkskörper der Klasse F2 zünden will, muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Bürgermeister Stefan Breiter appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit Pyrotechnik umzugehen. Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch, Brände und Verletzungen könnten so vermieden werden. Auch Tiere und empfindliche Personen leiden unter Lärm und Verschmutzung. Feiernde werden gebeten, Glas und Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und Einsatzkräfte nicht zu behindern. Die Stadt stellt ausreichend Abfallbehälter bereit.

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