(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Landratsamt Emmendingen

Wer künftig im Landkreis Emmendingen Wasser aus Bächen oder Seen schöpfen will, muss sich an eine neue Vorschrift halten. Wegen anhaltender Trockenheit und sinkender Pegel hat das Landratsamt eine dauerhafte Rechtsverordnung erlassen, die jede erlaubnisfreie Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt.

Laut Landratsamt gilt das Verbot, sobald der Pegel „Gutach/Elz“ unter 1,58 Kubikmeter pro Sekunde fällt. Davon ausgenommen bleibt der Rhein. Auch genehmigte Entnahmen – etwa für Landwirtschaft oder Wasserkraft – dürfen unter Einhaltung besonderer Vorschriften weiter erfolgen. Hintergrund sind ausbleibende Niederschläge und steigende Temperaturen, wodurch sich die Wasserknappheit zuspitzt.

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