(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Lörrach
Die Stadt Lörrach plant, die Haus- und Badeordnung von ihren Schwimmbädern zu überarbeiten, um die Wasserqualität zu verbessern und die Hygiene zu erhöhen. Vorgeschlagen wird, dass Unterwäsche und Straßenkleidung als Badebekleidung verboten sind. Zulässig soll nur noch blickdichte Badekleidung aus Kunstfaser sein, die die Geschlechtsteile vollständig bedeckt. Für Frauen ist enganliegende Badekleidung bis zu den Ellenbogen und bis zum Knieansatz erlaubt, während Männer enganliegende Badehosen bis zum Knie tragen dürfen. Diese Regelungen sollen ab dem Fußreinigungsbereich des Parkschwimmbads gelten.
Zusätzlich sind verstärkte Sicherheitsmaßnahmen geplant, darunter der vermehrte Einsatz von Sicherheitskräften zu Beginn der Saison, um die Einhaltung der Badeordnung sicherzustellen und eskalierende Situationen zu vermeiden. Auch eine moderate Erhöhung der Eintrittspreise ist vorgesehen; so soll das Einzelticket von 5 Euro auf 5,50 Euro steigen, während die Preise für Saison- und Jahreskarten unverändert bleiben, um Stammgäste nicht zu benachteiligen.
Die Stadtwerke Lörrach haben die überarbeitete Badeordnung am 3. April 2025 im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt. Die Stadt wird die Auswirkungen der neuen Regelungen beobachten und bei Bedarf weitere Anpassungen vornehmen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Attraktivität des Parkschwimmbads zu steigern und den Badegästen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen.