(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Staatsanwaltschaft Freiburg

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Der sogenannte Bestatterfall beschäftigt nun offiziell die Justiz: Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat jetzt Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Eigenbetriebs Friedhöfe der Stadt Freiburg, dessen Ehefrau sowie einen Juwelier aus Waldkirch erhoben. Verhandelt werden soll vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Freiburg.

Dem früheren Bestatter werden laut Staatsanwaltschaft unter anderem Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe in rund 250 Fällen vorgeworfen. In zahlreichen Fällen soll dies mit Diebstahl und Geldwäsche einhergegangen sein. Zusätzlich geht es um den Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unerlaubte Bildaufnahmen. Die Ehefrau des Mannes soll Beihilfe geleistet und selbst in mehrere Geldwäsche- und Hehlereifälle verwickelt gewesen sein. Dem Juwelier wird Geldwäsche in mehreren Fällen zur Last gelegt.

Nach den Ermittlungen soll der Bestatter über Jahre hinweg Zahngold, Schmuck und Wertgegenstände aus zur Kremation vorgesehenen Leichnamen entnommen haben. Diese Gegenstände seien anschließend verwertet worden, überwiegend über den angeklagten Juwelier. Allein im nicht verjährten Zeitraum sollen Erlöse in sechsstelliger Höhe erzielt worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Juwelier die rechtswidrige Herkunft des Goldes zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Ein Großteil der Taten aus früheren Jahren ist verjährt und daher nicht mehr Gegenstand der Anklage. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Amtsgericht Freiburg entscheiden. Termine für eine Hauptverhandlung stehen bislang nicht fest.

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