(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Verwaltungsgericht Freiburg
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Eilantrag des NABU gegen die Waldumwandlungsgenehmigung für die Verlegung der Gashochdruckleitung in Freiburg-Dietenbach abgelehnt. Damit kann Terranets BW die erforderlichen Rodungsarbeiten durchführen. Die Genehmigung ermöglicht die befristete Umlegung der Rheintalsüdleitung, um Platz für den geplanten Stadtteil Dietenbach zu schaffen. Das Gericht folgte dem Urteil des VGH Baden-Württemberg, das die vorgeschlagene Alternativtrasse als ungeeignet ansah, da sie die Planungsmöglichkeiten der Stadt Freiburg beeinträchtigen würde.
Bild: Symbolbild Rodung


