(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadtverwaltung Weil am Rhein
Der Gemeinderat Weil am Rhein hat eine Vorkaufssatzung beschlossen, die am Freitag in Kraft tritt. Damit kann die Stadt künftig bei Verkäufen von Immobilien und Grundstücken in der Hauptstraße zwischen Schlaufen- und Sparkassenkreisel das Vorkaufsrecht ausüben. Ziel ist es, die Innenstadt als Versorgungs- und Infrastrukturzentrum zu stärken und einer monotonen Branchenstruktur entgegenzuwirken.
Die Satzung basiert auf dem im November 2024 verabschiedeten Stadtentwicklungskonzept ISEK 2040. Oberbürgermeisterin Diana Stöcker hatte das Thema vorangetrieben, nachdem Bürgerinnen und Bürger die Zunahme von Dönerläden, Wettbüros, Shisha-Bars und Kettenläden kritisiert hatten.
Die Stadt kann nun gezielt eingreifen, wenn ein Verkauf ansteht. Ein Kauf muss jedoch stets begründet sein und den städtebaulichen Zielen entsprechen. Falls ein Verkaufspreis unrealistisch erscheint, kann die Stadt ein Gutachten zur Wertermittlung in Auftrag geben.
Die Satzung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Sie ist auf der städtischen Website abrufbar.