(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Lörrach
Die Stadt Lörrach erinnert zum Jahreswechsel an die geltenden Regelungen für Feuerwerke. Pyrotechnik der Kategorie 2, darunter Raketen, Böller und Fontänen, darf nur in der Silvesternacht vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden.
In Schutzbereichen wie rund um Kirchen, Krankenhäuser, Altersheime oder Fachwerkhäuser ist das Zünden von Feuerwerk verboten. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Stadt ruft zudem alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, nach den Feierlichkeiten die Überreste des Feuerwerks zu entfernen, um die Sauberkeit der Stadt zu unterstützen.