(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Rheinfelden (Baden)
In Rheinfelden gelten zum Jahreswechsel spezielle Regeln für das Silvesterfeuerwerk. Rund um die alte Rheinbrücke, den Salmegg-Park und das Zollgebäude ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern per Allgemeinverfügung verboten.
Grundsätzlich dürfen Raketen und Böller nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden. Bundesweit untersagt die Sprengstoffverordnung Pyrotechnik in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Fachwerkhäusern. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.
Das Ordnungsamt bittet zudem um Rücksicht auf Menschen und Tiere. Besonders Haustiere leiden unter dem Lärm, der Panik auslösen kann. Auch in der Nähe des Tierheims sollte auf Feuerwerk verzichtet werden. Weitere Details sind auf der städtischen Homepage einsehbar.