(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Landgericht Freiburg
Das Landgericht Freiburg hat einem Rollstuhlfahrer Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 € zugesprochen. Der Mann hatte ursprünglich 550.000 € gefordert. Der Verkehrsunfall ereignete sich, als ein Autofahrer den Rollstuhlfahrer beim Anfahren übersah, woraufhin dieser stürzte. Da der Mann an der Glasknochenkrankheit leidet, führte der Unfall zu Prellungen und einem teilweisen Bruch des Unterkiefers, der bis heute Schmerzen verursacht.
Das Gericht stellte fest, dass der Rollstuhlfahrer den Radweg nicht hätte nutzen dürfen, was zu einer Teilschuld von 25 % führte. Umfangreiche medizinische Gutachten zeigten jedoch, dass viele der vom Kläger behaupteten Beschwerden nicht auf den Unfall zurückzuführen waren. Ein verspätet eingereichtes ärztliches Gutachten wurde nicht berücksichtigt.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig – beide Parteien können Berufung einlegen.