(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Landgericht Freiburg, Staatsanwaltschaft Freiburg, Polizeipräsidium Freiburg

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Nach dem Tötungsdelikt an einem Kind in Bollschweil beginnt jetzt die juristische Aufarbeitung am Landgericht Freiburg. Dem Mann wird der Prozess gemacht. Am Montag, 13. April 2026, startet vor dem Schwurgericht ein Sicherungsverfahren gegen einen 58-jährigen Mann. Ihm wird vorgeworfen, im Oktober 2025 in Bollschweil seine achtjährige Tochter getötet zu haben, teilt das Landgericht Freiburg mit.

Das Verfahren wird als sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Hintergrund ist laut Staatsanwaltschaft ein Gutachten, wonach der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt möglicherweise schuldunfähig war. In solchen Fällen steht nicht eine Verurteilung im Vordergrund, sondern die Frage einer dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Die Tat hatte im Oktober 2025 für große Betroffenheit gesorgt. Nach bisherigen Erkenntnissen soll es zuvor zu einer familiären Auseinandersetzung gekommen sein. Einsatzkräfte hatten den Mann während des Geschehens angetroffen, das Kind konnte jedoch nicht mehr gerettet werden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft damals mitteilten.

Für das Verfahren sind mehrere Verhandlungstage angesetzt, unter anderem am 29. April sowie im Mai. Die Sitzungen finden im Zentralen Prozessgebäude in Freiburg statt.

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