(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Waldkirch (Sitzungsvorlage 2026/041)

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Weniger Nutzung und hoher Aufwand führen in Waldkirch zu einem möglichen Aus für die Grundbucheinsichtsstelle. Am Mittwoch, 25. März 2026, entscheidet der Gemeinderat über die beantragte Aufhebung der Grundbucheinsichtsstelle.

Nach Angaben der Stadtverwaltung ist die Einrichtung keine Pflichtaufgabe und verursacht im Verhältnis zur Nutzung einen hohen personellen und organisatorischen Aufwand. Gleichzeitig sieht die Verwaltung Risiken im sensiblen Umgang mit personenbezogenen Grundstücksdaten sowie zusätzliche bürokratische Belastungen.

Die Zahlen zeigen laut Verwaltung einen deutlichen Rückgang: Während im Jahr 2015 noch über 100 Grundbuchauszüge bearbeitet wurden, waren es 2025 nur noch 37. Für jeden Ausdruck erhält die Stadt zwar eine Gebühr von 10 Euro, der Arbeitsaufwand von bis zu 30 Minuten pro Fall steht dazu jedoch in keinem wirtschaftlichen Verhältnis.

Hinzu kommt, dass Bürgerinnen und Bürger Grundbuchauszüge inzwischen direkt online beim Amtsgericht Emmendingen beantragen können. Die Bearbeitung erfolgt dort zentral, der Versand aus Datenschutzgründen meist per Post.

Mit der Aufhebung würde auch der Verwaltungsaufwand deutlich sinken, etwa bei Dokumentationspflichten und Meldungen an das Grundbuchamt. Zudem würden bestehende Ratsschreiberbestellungen entfallen.

Für die Umsetzung ist ein Antrag beim Justizministerium Baden-Württemberg notwendig. Die entsprechende Rechtsverordnung kann laut Amtsgericht jeweils zum 30. Juni oder 31. Dezember in Kraft treten.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Grundbucheinsichtsstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben.

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