(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: BreisgauLIVE-Recherche, Staatsanwaltschaft Freiburg, Badische Zeitung
Der Fall vom ehemaligen Uni-Mitarbeiter, der in Freiburg mehrere hundert Frauen in Bädern und Toiletten gefilmt hat, geht in die nächste Runde: Die Staatsanwaltschaft hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt. Am Mittwoch, 18. März 2026, bestätigte die Behörde diesen Schritt auf BreisgauLIVE-Nachfrage.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist das Ziel der Berufung eine höhere Freiheitsstrafe. In der Hauptverhandlung hatte sie bereits eine Gesamtfreiheitsstrafe gefordert, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, also eine Strafe von mehr als zwei Jahren.
Das Amtsgericht Freiburg hatte den ehemaligen Uni-Mitarbeiter letzte Woche zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte über Jahre hinweg heimlich mehr als 800 Frauen gefilmt – unter anderem am Arbeitsplatz, in Toiletten sowie in einer von ihm vermieteten Studentenwohnung.
Wie aus Justizkreisen hervorgeht, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Nun wird laut Badischer Zeitung der Fall vor dem Landgericht erneut geprüft. Dabei kann entweder der gesamte Prozess neu aufgerollt oder die Berufung auf das Strafmaß beschränkt werden.
Der Fall hatte hier in Freiburg für große Empörung gesorgt. Studierende und Mitarbeitende kritisierten das Urteil als zu milde und forderten Konsequenzen. Auch innerhalb der Universität wurde laut Berichten Kritik am Strafmaß und am Umgang mit Betroffenen laut – am Montag fand dazu eine größere Kundgebung vor der Uni statt.





