(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Staatsanwaltschaft Freiburg
Heimliche Videoaufnahmen im Badezimmer sollen über Jahre hinweg entstanden sein – vor dem Amtsgericht Freiburg wird nun einem 57-jährigen Mann der Prozess gemacht.
Am Montag, 9. März 2026, beginnt laut Justizangaben um 9 Uhr im Sitzungssaal 4 des Amtsgerichts Freiburg der Prozess gegen den deutschen Staatsangehörigen. Verhandelt wird vor dem Schöffengericht wegen des Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in insgesamt 61 Fällen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Februar 2019 und Januar 2024 heimlich Videoaufnahmen von Mieterinnen gemacht zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er in einer Wohnung in Freiburg mehrere Zimmer vor allem an junge Frauen und Studentinnen vermietet haben.
Im Badezimmer der Wohnung soll der Mann laut Anklage eine Kamera in einem Netzteil versteckt haben. Die Kamera soll so platziert gewesen sein, dass sie Videoaufnahmen im Bad machen konnte. Auf diese Weise soll er in 60 Fällen Mieterinnen beim Aufenthalt im Badezimmer gefilmt haben.
Ein weiterer Fall betrifft nach Angaben der Justiz eine Tagung, bei der der Angeklagte mit Arbeitskolleginnen in einer gemeinsamen Unterkunft übernachtete. Auch dort soll er im Badezimmer eine Kamera versteckt und heimliche Aufnahmen gefertigt haben.
Das Schöffengericht am Amtsgericht Freiburg wird nun prüfen, ob sich die Vorwürfe bestätigen.





