(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Verband Region Südlicher Oberrhein, Grüne Fraktion im Verband Region Südlicher Oberrhein

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Die Planung der Windenergiegebiete im Südlichen Oberrhein geht in die nächste Runde: Bürgerinnen und Bürger können erneut Stellung nehmen. Die Verbandsversammlung des Verbands Region Südlicher Oberrhein hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, die zweite Beteiligungsphase beschlossen. Stellungnahmen sind bis einschließlich 10. April 2026 möglich.

Mit der Teilfortschreibung des Regionalplans sollen mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche – rund 7.300 Hektar – für regionalbedeutsame Windenergiegebiete gesichert werden. Wie der Verband mitteilt, ist die Ausweisung nicht gleichbedeutend mit einer direkten Genehmigung von Windkraftanlagen. Konkrete Projekte würden erst in späteren immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft.

Nach der ersten Beteiligungsrunde im Sommer 2024 mit rund 5.000 Einwendungen wurde der Planentwurf umfassend überarbeitet. 43 ursprünglich vorgesehene Windenergiegebiete sind komplett entfallen, 88 wurden verkleinert, 52 blieben unverändert bestehen. Vier neue Gebiete kamen hinzu. Der Flächenanteil sank damit von 3,0 auf 2,09 Prozent der Regionsfläche.

Der Verband betont, Ziel sei es, den Ausbau der Windenergie auf geeignete und möglichst konfliktarme Standorte zu konzentrieren. Ohne Erreichen des Flächenziels könnten Windkraftanlagen im Stadtkreis Freiburg sowie in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis planerisch nahezu überall zulässig werden.

Der überarbeitete Planentwurf und Kartenmaterial sind online einsehbar.


Die zweite Offenlage zur Windenergie im Regionalplan wird von der Grünen Fraktion im Südlichen Oberrhein als Fortschritt bewertet. Nach dem Beschluss am Donnerstag, 26. Februar 2026, spricht die Fraktion von einem wichtigen Schritt für den Ausbau der Windkraft in der Region.

Nach Angaben der Grünen seien viele ihrer fachlichen Anregungen in die überarbeitete Planung eingeflossen. Besonders wichtig sei gewesen, die Flächenanteile für Vorranggebiete hoch zu halten und bestehende sowie geplante Standorte abzusichern. Mit rund 2,1 Prozent der Regionsfläche liege man über der gesetzlichen Mindestvorgabe von 1,8 Prozent.

Kritisch sehen die Grünen den sogenannten Überlastungsschutz, der eine zu starke Konzentration von Windrädern in der Nähe von Wohnorten vermeiden soll. Hier hätte sich die Fraktion nach eigenen Angaben weniger restriktive Regelungen gewünscht, spricht aber insgesamt von einem tragfähigen Kompromiss.

Mit Blick auf die Bundespolitik warnen die Grünen vor möglichen Verschlechterungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Windkraftprojekte. Entscheidend sei nun, dass aus den festgelegten Vorrangflächen tatsächlich konkrete Windenergieprojekte entstehen.

Die zweite Offenlage gilt als Zwischenschritt auf dem Weg zum geplanten Satzungsbeschluss im Jahr 2026.

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