(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: CDU-Stadtverband Heitersheim
Der Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Zweckverband Gewerbepark Breisgau zur geplanten Erstaufnahmeeinrichtung (EA) birgt nach Darstellung des CDU-Stadtverbands Heitersheim erhebliche finanzielle Risiken für die beteiligten Kommunen. Grundlage der Kritik ist eine ungeschwärzte Version des Vertrags, die dem Stadtverband nach eigenen Angaben anonym zugespielt wurde.
Zentraler Punkt ist der sogenannte Heimfallanspruch: Sollte das Erbbaurecht nach der vorgesehenen Laufzeit von 15 Jahren enden, müsste der Zweckverband die errichteten Gebäude zu zwei Dritteln des Verkehrswerts übernehmen. Bei einer Investitionssumme von über 100 Millionen Euro könnten dadurch Zahlungen in hoher zweistelliger Millionenhöhe entstehen. Da der Zweckverband diese Summen nicht selbst tragen könne, würden die Kosten auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt – unter anderem bis zu 40 Millionen Euro für die Stadt Freiburg mit dem größten Stimmanteil.
Der CDU-Stadtverband kritisiert, dass für diese möglichen Verpflichtungen bislang weder Rückstellungen gebildet noch Haushaltsbeschlüsse in den betroffenen Kommunen gefasst worden seien. Damit werde nach Auffassung der Christdemokraten die kommunale Budget- und Haushaltshoheit umgangen. Besonders für hoch verschuldete Gemeinden stelle dies ein erhebliches Risiko dar.
Zudem sieht der Stadtverband einen klaren Verstoß gegen die Verbandssatzung. Der vereinbarte jährliche Erbbauzins von rund 231.400 Euro überschreite die Grenze, bis zu der der Geschäftsführer des Zweckverbands ohne Beschluss der Verbandsversammlung handeln dürfe. Daraus ergäben sich aus Sicht der CDU weitere juristische Fragen bis hin zur möglichen Unwirksamkeit des Vertrags.
CDU-Fraktionschef Martin Schaber spricht von „unwägbaren finanziellen Risiken“, die letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tragen müssten. Er fordert, dass beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten, um weiteren Schaden abzuwenden. Der Stadtverband verweist darauf, dass der vollständige Vertragstext mit ungeschwärzten Zahlen auf Anfrage beim Stadtverband zur Verfügung gestellt werden kann.





