(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Freiburg
Weniger Bürokratie für die Gastronomie: Ab dem 1. Januar 2026 tritt das neue Gaststättengesetz in Kraft und vereinfacht die Eröffnung von Cafés, Restaurants, Bars und Imbissen auch hier in Freiburg deutlich.
Kern der Neuregelung ist laut Stadt, dass künftig keine gaststättenrechtliche Erlaubnis mehr beantragt werden muss. Stattdessen reicht eine rechtzeitige Anmeldung bei der zuständigen Gaststättenbehörde im Amt für öffentliche Ordnung aus – auch dann, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Die Anmeldung muss spätestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn erfolgen und Angaben zur Betriebsart sowie zur geplanten Außenbewirtschaftung enthalten.
Voraussetzung ist außerdem ein Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer über eine lebensmittelrechtliche Schulung. Wer bereits über einen einschlägigen Berufsabschluss verfügt, etwa als Köchin, Koch oder im Hotelfach, ist davon ausgenommen. Mehr Verantwortung liegt künftig bei den Betreiberinnen und Betreibern selbst, etwa bei der Einhaltung baurechtlicher Vorgaben oder bei der Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Freisitzflächen.
Auch für kleinere und mittlere Veranstaltungen bringt das neue Gaststättengesetz Erleichterungen. Die bisher notwendige Gestattung für zeitlich begrenzte Gastronomie entfällt. Stattdessen genügt eine Anmeldung zwei Wochen vor Beginn. Laut Stadt kann der Betrieb untersagt werden, wenn keine oder unvollständige Anzeigen eingehen. Bestehende Gaststätten müssen nichts unternehmen, bisherige Auflagen gelten weiter.


