(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Nach den schweren Unwettern im Sommer 2024 hat die Landesregierung Baden-Württemberg ihre Regelungen für finanzielle Hilfen überarbeitet. Laut Innenministerium sollen Betroffene künftig deutlich schneller Unterstützung erhalten. Innenminister Thomas Strobl erklärte, dass die neuen Vorgaben aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres entwickelt wurden, um Menschen und Kommunen im Ernstfall unbürokratischer zu helfen.
Künftig können Soforthilfen einfacher beantragt und ausgezahlt werden – auch bevor Versicherungsleistungen greifen. Privatpersonen erhalten demnach pauschal 500 Euro pro Person, bis zu maximal 2.500 Euro pro Haushalt. Ziel ist, dass Betroffene verlorene Alltagsgegenstände rasch ersetzen können. Auch kleine Unternehmen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie freie Berufe sollen profitieren.
Darüber hinaus sollen Kommunen bei der Schadensbewältigung stärker entlastet werden. Der Ministerrat hat beschlossen, dass alle Ministerien ihre Förderprogramme auf sogenannte „Fast Lanes“ prüfen. Diese sollen betroffenen Gemeinden ermöglichen, besonders schnell Fördermittel für Reparaturen und Wiederaufbau zu beantragen. Laut Innenministerium stehen jährlich 25 Millionen Euro für Landeshilfen und fünf Millionen Euro für Soforthilfen bereit.


