(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Hauptzollamt Lörrach
Das Hauptzollamt Lörrach hat einen Fall von Sozialleistungsbetrug aufgedeckt. Ein 44-jähriger Mann aus Neuenburg hatte über drei Monate hinweg mehr als 7.000 Euro Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit Freiburg erhalten – obwohl er gleichzeitig einer bezahlten Tätigkeit in der Schweiz nachging.
Wie der Zoll mitteilt, verschwieg der Mann seine Einkünfte in den Antragsformularen bewusst. Auf Anzeige der Agentur für Arbeit ermittelten die Zöllnerinnen und Zöllner wegen Betrugsverdachts. Das Amtsgericht Müllheim verhängte schließlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg eine Geldstrafe von 16.200 Euro.
Die zu Unrecht bezogenen Leistungen muss der Mann voraussichtlich ebenfalls zurückzahlen. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig, da der Beschuldigte keinen Einspruch einlegte.
Bild: Hauptzollamt Lörrach (Archivbild)


